Kredite FAQ

Das Wichtigste über unsere Kredite in Kürze!

Informationen Kredite

Wunschbetrag

CHF 3’000.– bis 250’000.-

Laufzeit

6 bis 84 Monate

Effektiver Jahreszins

4.90 bis 9.90%
Bonitäts- und Kreditbankabhängig

Vermittlungs- und Verwaltungsgebühren

natürlich keine

Notwendige Unterlagen

Ausweiskopie z.B. Pass, ID oder Aufenthaltsbewilligung B, C, G oder L
(Bitte Vor- und Rückseite kopieren)
Letzte 3 Lohnabrechnungen

Wartefrist bis zur Kreditauszahlung

14 Tage Wartefrist, Kreditbeträge ab CHF 81’000.– werden direkt ausbezahlt, die gesetzlich vorgeschriebene Wartefrist entfällt./dd>

Auszahlung erfolgt per

Überweisung auf Bank- oder Postkonto.

Kredit-Konditionen

Alter des Antragnehmers

18 bis 69 Jahre

Einkommen mindestens

CHF 2’600.– netto

Arbeitsverhältnis

Festanstellung, temporär angestellt, selbständig erwerbend, AHV- oder IV-Rentner. Achtung: Es dürfen keinerlei Ergänzungsleistungen bezogen werden

Ausweiskategorien

CH-Staatsbürgerschaft, Bewilligung B, C oder L, Grenzgängerbewilligung G

Pfändungen oder Verlustscheine

Keine Pfändungen oder eingetragene Verlustscheine.

Um die Tragbarkeit Ihres Kreditantrages gründlich zu prüfen, werden Ihre Angaben an die IKO (Informationsstelle für Konsumkredite) und die ZEK (Zentralstelle für Konsumkredite) weitergeleitet.

Auf der Seite der Schweizerischen Eidgenossenschaft finden Sie Informationen zum Bundesgesetz vom 23. März 2001 über den Konsumkredit (KKG) und zur Verordnung vom 6. November 2002 zum Konsumkreditgesetz (VKKG).

Um die Tragbarkeit Ihres Kreditantrages gründlich zu prüfen, werden Ihre Angaben an die IKO (Informationsstelle für Konsumkredite) und die ZEK (Zentralstelle für Konsumkredite) weitergeleitet.

Auf der Seite der Schweizerischen Eidgenossenschaft finden Sie Informationen zum Bundesgesetz vom 23. März 2001 über den Konsumkredit (KKG) und zur Verordnung vom 6. November 2002 zum Konsumkreditgesetz (VKKG).